Berlin ist bis auf die Randbereiche ohne Kontakt zur intensiven Landwirtschaft und damit auch fast frei von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Das ist gut für die Bienen und gut für die Menschen. Ungeachtet dessen sollen wir aber dennoch weiter informiert werden über die Zulassungsverfahren und die Gefahren, denen wir dennoch ausgesetzt sind.
Wir verzehren mit dem Obst und Gemüse viel schädliche Chemie, die zugelassen und ungeniert in der Landwirtschaft in stattlichen Mengen verbraucht wird.
Beigefügte Aufstellung hat der Imker Rainer Bergwardt ausgegraben. Zusätzlich kommentiert wurden die Inhalte durch Brigitte Meibeck.
Danach brauchen wir uns über Glyphosat nicht mehr zu unterhalten. Wir lassen uns auf sehr hohem Niveau mit Zulassung oder Sonderzulassung gesetzeskonform vergiften. Aber in der Stadt können wir doch wenigstens unsere Bienen retten, wenn wir umsichtig sind.
Reinhardt Löwe
08.08.2017
Hier ein Text von der Homepage des BMEL. Offensichtlich wurde 2014 ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fipronil in Deutschland zugelassen:
Genehmigung zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ in Kartoffeln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. Januar 2014 die Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln genehmigt. Es handelt sich um eine Zulassung für Notfallsituationen, die vom 27. Januar 2014 bis zum 26. Mai 2014 gilt. Die Anwendung ist beschränkt auf Flächen mit Starkbefall, wenn der Pflanzenschutzdienst einen entsprechenden Warndienstaufruf herausgegeben hat.
Bei „Goldor Bait“ handelt es sich um ein Ködergranulat mit dem Wirkstoff Fipronil, das beim Legen der Kartoffeln in die Pflanzfurche gestreut wird. Die Zulassung ist mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen verbunden, die insbesondere auf den Schutz von Bienen abzielen. So darf die Anwendung nur mit Granulatstreugeräten erfolgen, die in einer Liste des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind. Diese Geräte verfügen über technische Einrichtungen, die sicherstellen, dass das Granulat vollständig mit Erde bedeckt wird und keine wirkstoffbelasteten Stäube auf Nachbarflächen verfrachtet werden. Darüberhinaus sind die Betriebsleiter verpflichtet, mindestens 48 Stunden vor der Anwendung Imker zu informieren, die ihre Bienenstände im Umkreis von 60 m um die vorgesehene Behandlungsfläche stehen haben. Bei Beachtung aller Vorschriften zur Anwendung wird das Risiko für Bienen als sehr gering bewertet.
Im November 2013 hatte das BVL die entsprechenden Anträge zunächst abgelehnt. Der entscheidende Grund war eine erwartete Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes für Fipronil in Kartoffeln von 0,01 mg/kg auf 0,005 mg/kg. Nach den vorliegenden Rückstandsdaten ist der abgesenkte Wert bei der Anwendung von „Goldor Bait“ nicht einhaltbar. Zwar ist nach wie vor davon auszugehen, dass der Rückstandshöchstgehalt auf EU-Ebene abgesenkt wird, es liegen jedoch inzwischen verlässliche Informationen der Europäischen Kommission vor, dass die im Jahr 2014 erzeugten Kartoffeln davon noch nicht betroffen sein werden. Ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher besteht bei Rückständen in Kartoffeln bis 0,01 mg/kg nicht; dies geht aus einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 15. Januar 2014 hervor. Bei dieser Sachlage hat das BVL den Widersprüchen der Antragsteller stattgegeben.
In jedem Jahr werden zu den schon zugelassenen 1.477 PSM noch zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum oder unter bestimmten Bedingungen zusätzliche PSM zugelassen.
Wir fragen uns hier: Wer erteilt diese Genehmigungen? Wer kontrolliert vor Ort, ob die Begründungen ausreichen?
Und natürlich ist hier anzumerken, dass bei den Zulassungsverfahren die additive Wirkung von mehreren PSM, die gleichzeitig oder nach einander aufgebracht werden, nie untersucht wird! Man also von deutlich größeren Belastungen von Gesundheit und Umwelt ausgehen muss!
Zulassungen für Notfallsituationen (letzte Änderung: 28. Juli 2017)
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html;jsessionid=84F74976980FC4108E8561BDF8B880EF.2_cid332
Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen. Rechtsgrundlage ist Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
„Notfallzulassungen“ pro Jahr
2017 | 47 |
2016 | 46 |
2015 | 42 |
Liste der für 2017 zusätzlich zugelassenen PSM
NeemAzal-T/S | Azadirachtin |
28.07.2017 bis 24.11.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln; nur auf befallsgefährdeten Flächen im ökologischen Landbau mehr |
CURATIO | Schwefelkalkbrühe |
20.07.2017 bis 16.11.2017 |
gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
17.07.2017 bis 13.11.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Weichwanzen an Hopfen mehr |
DuPont Benevia |
Cyantraniliprole |
28.06.2017 bis 25.10.2017 |
gegen Kleine Kohlfliege in Wirsing und Brokkoli mehr |
Proman | Metobromuron |
27.06.2017 bis 24.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat mehr |
DuPont Benevia |
Cyantraniliprole |
27.06.2017 bis 24.10.2017 |
gegen Thripse in Bundzwiebeln mehr |
Permit | Halosulfuron |
22.06.2017 bis 19.10.2017 |
gegen Erdmandelgras und Standsimse in Mais (Silo- und Körnermais) mehr |
Funguran progress |
Kupferhydroxid |
12.06.2017 bis 09.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Cercospora-Blattflecken an Zuckerrübe; gilt nur für die Resistenzrisikogebiete in Bayern mehr |
DuPont Benevia |
Cyantraniliprole |
01.06.2017 bis 28.09.2017 |
gegen Kleine Kohlfliege in Radieschen mehr |
Mospilan SG |
Acetamiprid |
01.07.2017 bis 28.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Drosophila-Arten in Weinrebe; Keltertrauben mehr |
DuPont EXIREL |
Cyantraniliprole |
01.07.2017 bis 28.10.2017 |
gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Weinrebe; Tafel- und Keltertrauben mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
15.06.2017 bis 12.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten, Holunder und himbeerartigem Beerenobst mehr |
DuPont EXIREL |
Cyantraniliprole |
15.06.2017 bis 12.10.2017 |
gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Johannisbeere, Stachelbeere und Heidelbeere mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
15.07.2017 bis 11.11.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Drosophila-Arten in Weinrebe; Tafel- und Keltertrauben mehr |
SpinTor | Spinosad |
15.06.2017 bis 12.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Erdbeere mehr |
Movento SC 100 |
Spirotetramat |
01.06.2017 bis 28.09.2017 |
gegen Erdbeermilbe (Phytonemus pallidus) an Erdbeere mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
01.06.2017 bis 28.09.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) an Weinrebe (Pflanzgut in Rebschulen) als Vektor der Goldgelben Vergilbung mehr |
SpinTor | Spinosad |
01.06.2017 bis 28.09.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pfirsich und Aprikose mehr |
Ordoval | Hexythiazox |
09.05.2017 bis 05.09.2017 |
gegen Spinnmilben an Hopfen; nur auf Flächen zur Erzeugung von Export-Hopfen für die USA mehr |
ABC-V14 |
Cydia pomonella Granulovirus Isolat V14 |
02.05.2017 bis 29.08.2017 |
gegen Apfelwickler (Cydia pomonella) in Kernobst; für ökologisch wirtschaftende Betriebe mit nachgewiesenen Resistenzproblemen mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
15.06.2017 bis 12.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode, Pfirsisch und Aprikose mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
01.05.2017 bis 28.08.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süßkirsche und Sauerkirsche mehr |
Vertimec Pro |
Abamectin |
26.04.2017 bis 24.08.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Gemeinen Birnenblattsauger (Psylla pyri) an Birne mehr |
SpinTor | Spinosad |
15.06.2017 bis 12.10.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode mehr |
SpinTor | Spinosad |
01.05.2017 bis 28.08.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süßkirsche und Sauerkirsche mehr |
DuPont EXIREL |
Cyantraniliprole |
07.06.2017 bis 04.10.2017 |
gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche und Mirabelle mehr |
DuPont EXIREL |
Cyantraniliprole |
01.05.2017 bis 28.08.2017 |
gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche mehr |
Insegar | Fenoxycarb |
15.05.2017 bis 11.09.2017 |
gegen Pflaumenwickler an Pflaume, Zwetschge und Mirabelle mehr |
Movento SC 100 |
Spirotetramat |
01.05.2017 bis 28.08.2017 |
gegen Birnenblattsauger an Birne mehr |
Karate Zeon |
lambda-Cyhalothrin |
01.04.2017 bis 31.05.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Grüne Futterwanze an Apfel mehr |
Movento SC 100 |
Spirotetramat |
25.04.2017 bis 22.08.2017 |
gegen Apfelblutlaus an Apfel mehr |
Merpan 80 WDG |
Captan |
17.03.2017 bis 14.07.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis mehr |
Cuprofor flow |
Kupferoxychlorid |
17.03.2017 bis 14.07.2017 |
gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis mehr |
VitiSan | Kaliumhydrogencarbonat |
01.04.2017 bis 29.07.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Schorf und Regenflecken an Apfel und Birne mehr |
Curatio | Schwefelkalkbrühe |
23.03.2017 bis 20.07.2017 |
gegen Schorf an Kernobst mehr |
Ercole (SIP 50815) |
lambda-Cyhalothrin |
22.04.2017 bis 19.08.2017 |
gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Saatmais; die Bekämpfung ist nur für Saatmais auf befallsgefährdeten Maiszüchtungs- bzw. Maisvermehrungsflächen vorgesehen. mehr |
Belem 0,8% MG |
Cypermethrin |
15.04.2017 bis 12.08.2017 |
gegen Erdraupen und Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Saatmais mehr |
Aatiram 65 |
Thiram |
15.02.2017 bis 14.06.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen Auflaufkrankheiten (Diaporthe/Phomopsis-Komplex) an Sojabohne mehr |
Proman | Metobromuron |
20.02.2017 bis 19.06.2017 |
über die bestehende Zulassung hinaus: gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat mehr |
Stähler Rebwachs Pro |
2,5-Dichlorbenzoesäuremethylester |
07.02.2017 bis 06.06.2017 |
zur Wundbehandlung und zum Wundverschluss an Weinrebe (Rebpflanzguterzeugung) mehr |
Velifer |
Beauveria bassiana Stamm PPRI 5339 |
15.02.2017 bis 14.06.2017 |
gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffel mehr |
Boni Protect forte |
Aureobasidium pullulans DSM 14940 und 14941 |
15.03.2017 bis 12.07.2017 |
gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Erdbeere; nur im Freiland mehr |
Boni Protect forte |
Aureobasidium pullulans DSM 14940 und 14941 |
15.04.2017 bis 12.08.2017 |
gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Heidelbeere und Himbeere mehr |
LMA | Aluminiumkaliumsulfat |
01.04.2017 bis 29.07.2017 |
gegen Feuerbrand an Kernobst mehr |
ATTRACAP |
Metarhizium brunneum Stamm C15 |
15.02.2017 bis 14.06.2017 |
gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffel mehr |
Vintec (BCP511B) |
Trichoderma atroviride Stamm SC1 |
01.01.2017 bis 30.04.2017 |
gegen die ESCA-Erreger Phaeoacremonium aleophilum und Phaeomoniella chlamydospora(Togninia minima) bei der Erzeugung von Rebpflanzgut und in Junganlagen bis zum 4. Standjahr mehr |
2016
Beltanol-L | 8-Hydroxychinolin |
01.12.2016 bis 31.03.2017 |
gegen Botrytis cinerea und holzzerstörende Pilze in Weinrebe (Rebenpflanzgut) |
PMV-01 |
Pepinomosaikvirus, Stamm CH2, Isolat 1906 |
03.10.2016 bis 30.01.2017 |
gegen Pepinomosaikvirus an Tomate |
Tabelle
zu den Aussagen aus den Datenblättern zu den Notfallzulassungen von PSM
PSM Pflanzenart |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
NemmAzal Kartoffeln |
X | X | X | X | X | x | x | ||||
CURATIO Kernobst |
X | X | X | X | X | ||||||
Karate Zeon ! Hopfen Beerenobst, Weintrauben, Kernobst, Apfel |
X | X | X | X | 20m | X | X | ||||
DuPunt Benevia ! Wirsing, Broccoli, Zwiebeln |
X | X | X | X | 5m | X | X | ||||
Proman Feldsalat (kann zu Schäden führen, die außerhalb D beanstandet warden) |
X | X | X | X | 10m | X | X | ||||
Permit Mais |
X | X | X | X | 5m | X | X | ||||
Fungur progress Zuckerrüben |
X | X | x | X | x | ||||||
Mospilan SB Weintrauben |
X | X | X | 5m | X | ||||||
DuPont Exirel Weintrauben, Beerenobst, Kernobst |
X | X | X | 5m | X | X | X | ||||
SpinTor Steinobst |
X | X | X | X | 5m | X | x | X | X | ||
Movento SC 100 Erdbeeren, Birne, Apfel (Ernte darf im Anwendungsjahr nicht in den Verzehr gelangen) |
X | X | X | X | X | 5m | X | X | |||
Ordoval Hopfen (nur auf Flächen die für die USA bestimmt sind) |
X | X | X | X | X | x | |||||
ABC-V14 Kernobst |
X | X | X | X | |||||||
Vertimec Pro Brine |
X | X | X | X | X | 5m | X | X | X | ||
Insegar Kernobst |
X | X | X | 3m | X | X | X | X | |||
Merpan 80 WDG Ölkürbis |
X | X | X | X | X | ||||||
Cuprofor flow Ölpürbis |
X | X | X | X | X | X | |||||
Vitisan Apel, Birne |
X | X | |||||||||
Ercole (SIP 50815) Mais |
X | x | X | 5m | |||||||
Belem 0,8% MG Mais |
X | x | x | 5m | |||||||
Atiram 65 Sojabohne |
X | X | x | x | x | X | |||||
Stähler Rebwachs pro Wein |
X | X | X | ||||||||
Velifer Kartoffel |
X | X | X | X | xx | ||||||
Boni protect forte Erdbeeren (nur Freiland), Heidelkbeeren, Himbeeren |
X | X | |||||||||
LMA Kernobst |
X | X | X | X | X | ||||||
Attracap Kartoffel |
X | ||||||||||
Vintec (BCP 511B) Wein |
X | X | X | X | x | ||||||
Beltanol-L Wein – keine Angaben mehr im Netz |
|||||||||||
PMV 01 Tomate – keine Angqaben mehr im Netz |
Erläuterung der Spalten in der Tabelle:
1: darf nicht ins Wasser gelangen, verursacht dauerhafte Schäden
2.: giftig für Fische
3: kann Allergien auslösen
4: Fläche erst nach dem Abtrocknen wieder betreten
5: umweltschädlich
6: Abstand zu den Gewässern muss eingehalten werden
7: darf nicht an Oberflächengewässer angewendet werden, es drohen Strafen von bis zu 50.000 €
8: gesundheitsschädlich
9: schädigt Nutzinsekten
10: die behandelte Fläche darf auch 48 nach der Aufbringung nur mit Schutzkleidung betreten werden
11. Giftig für Vögel
Kommentar von Brigitte Meibeck
Man erfährt doch immer wieder neue, erschreckende Dinge. Über einen Bericht von Herrn Berwardt habe ich erfahren, dass es zusätzlich zu den schon zugelassenen 1.477 PSM in jedem Jahr noch Notfallzulassungen von besonderen PSM für angeblich besonderen Befall gibt, d.h. die dürfen angeblich nur in bestimmten Fällen eingesetzt werden z.B. bei besonderes hohem Befall von „Schadinsekten“. Auch der Einsatzzeitpunkt ist dort genau angegeben, natürlich oft im Sommer in der Hauptblütezeit und in der Zeit, da alle Tiere ihren Nachwuchs versorgen! Wer allerdings diesen Sonderfall beurteilt und ob eine Genehmigung und vom wem ausgesprochen werden muss, konnte ich nicht in Erfahrung bringen!
Im Rahmen dieser Sonderzulassungen wurde 2014 auch ein PSM mit Fipronil zugelassen. Viele dieser „Sonderzulassungen“ gelten vor allem im Bereich Obst- Kartoffel- und Weinanbau und wenn man dann gleichzeitig die Aussage des Sachverständigenrates zu den angewandten PSM auf einer Fläche betrachtet, kann einem schon „schlecht“ werden. Für Kartoffeln wurde dort angegeben, dass 13 verschiedenen PSM in der konventionellen Landwirtschaft zum Einsatz kommen, bei Tafeläpfeln 34 und bei Wein 23! Da kommt es wohl auf ein Nervengift mehr oder weniger auch nicht mehr an?
Immerhin sind 3 dieser Mittel giftig für Vögel, 7 schädigen Nutzinsekten, 14 können Allergien auslösen und alle dürfen nicht ins Wasser gelangen da sie dauerhafte Schäden verursachen. Außerdem waren mehrere Mittel dabei, die als Beize ausgewiesen wurden. Da frage ich mich, wie kann man denn schon bei der Aussaat wissen, dass ein besonderer Befall droht? Die Informationen zu den „Sonderzulassungen“ 2017, immerhin 47, findet Ihr im Anhang.
Brigitte