Biene im Recht – „Der Fachberater“ Nr. 2 Mai 2013

Nach §962 BGB hat der Eigentümer eines Bienenschwarms ein Verfolgungsrecht, wenn der Schwarm aus dem Bienenstock „auszieht“. Er darf den Schwarm verfolgen und einfangen.

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aus: „Der Fachberater“ Nr. 2 Mai 2913
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